Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) - Fit für den Job?

Sie trainieren - Ihr Arbeitgeber zahlt!

Sie sind bereits Mitglied bei uns bzw. interessieren sich für eine Mitgliedschaft?

Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie. Ihr Arbeitgeber kann den Beitrag für das Training bei uns ganz oder teilweise übernehmen.

„Die kleine Sachbezugsfreigrenze für Sachleistungen des Arbeitgebers macht dies möglich!“

Um die sportliche Betätigung der Mitarbeiter zu fördern, kann der Arbeitgeber den Mitarbeitern einen Gutschein von bis zu 44 € pro Monat zum Besuch eines Fitnessstudios steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren oder eine Mitgliedschaft für den Arbeitgeber abschließen (§8 Abs. 2 Satz 9 EStG).


Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Informationen erhalten Sie im GZBW.

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Gern, wir melden uns!
Ich bin an Wochentagen in folgendem Zeitraum erreichbar:

bis